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   LAG Sachsen, 22.11.2022 - 3 Sa 441/21   

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https://dejure.org/2022,50746
LAG Sachsen, 22.11.2022 - 3 Sa 441/21 (https://dejure.org/2022,50746)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 22.11.2022 - 3 Sa 441/21 (https://dejure.org/2022,50746)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 22. November 2022 - 3 Sa 441/21 (https://dejure.org/2022,50746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 69 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 ArbGG, § ... 106 GewO, § 17 TzBfG, § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 264 Nr. 2 ZPO, § 64 Abs. 2 lit. c ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 145 ff. BGB, §§ 133, 157 BGB, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 133 BGB, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwirkung des Klagerechts; Rechtliche Einordnung eines Vertrags; Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    Auszug aus LAG Sachsen, 22.11.2022 - 3 Sa 441/21
    Daher ist eine Rahmenvereinbarung, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, kein Arbeitsvertrag (vgl. BAG, Urteil vom 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 15, m.w.N., NZA 2012, 733, 735).

    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit kann den Status eines arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen begründen; sie genügt für sich genommen aber nicht, um das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses anzunehmen (vgl. BAG, Urteil vom 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 20, m.w.N., NZA 2012, 733, 735).

    (1) Eine Überprüfung der Wirksamkeit der Befristungen konnte die Klägerin nur innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG beantragen und auch nur bezogen auf den letzten Vertrag, da durch den vorbehaltlosen Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags sein Arbeitsverhältnis jeweils auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt wurde, die für seine Rechtsbeziehungen künftig allein maßgeblich war (vgl. BAG, Urteil vom 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 34, m.w.N., NZA 2012, 733, 736).

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19

    Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin

    Auszug aus LAG Sachsen, 22.11.2022 - 3 Sa 441/21
    Ein solches Klagebegehren ist mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (so BAG, Urteil vom 25.08.2020 - 9 AZR 373/19 - Rn. 12, m.w.N., NZA 2020, 1537, 1538).

    Die Feststellungsklage ist auch insoweit zulässig, als sich das Begehren der Klägerin auf die Vergangenheit bezieht, denn im Falle des Obsiegens können sich aus der Feststellung Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft, insbesondere mögliche Vergütungsansprüche ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 25.08.2020 - 9 AZR 373/19 - Rn. 14, m.w.N., NZA 2020, 1537, 1538).

    Dies ist im Zusammenhang mit den an das Zeit- und Umstandsmoment zu stellenden Anforderungen zu berücksichtigen (so BAG, Urteil vom 25.08.2020 - 9 AZR 373/19 - Rn. 16, m.w.N., NZA 2020, 1537, 1538).

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20

    Kündigung - Prozessbeschäftigung - Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Sachsen, 22.11.2022 - 3 Sa 441/21
    Auch wenn der Berufungsantrag die prozessuale Bedingung des erstinstanzlichen Antrags nicht mehr enthält, so ergibt die gebotene Auslegung entsprechend § 133 BGB , dass die Klägerin auch ihre Berufung mit einer auflösenden - innerprozessualen - Bedingung versehen hat, die eingetreten ist, da der Beschäftigungsantrag aufgrund des Unterliegens mit dem Feststellungsantrag keinen Erfolg haben konnte (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 20.05.2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 42, m.w.N., NZA 2021, 1092, 1096).
  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18

    Arbeitnehmerstatus - Übersetzer

    Auszug aus LAG Sachsen, 22.11.2022 - 3 Sa 441/21
    a) Für die rechtliche Einordnung des Vertrags kommt es darauf an, ob der Rahmenvertrag der einen Partei das Recht zubilligt, frei über die Annahme der künftigen Einzelverträge zu entscheiden, oder ob einer Partei ein Weisungsrecht zustehen soll, infolge dessen sie die zu erbringende Leistung einseitig und für die andere Partei verbindlich festzulegen berechtigt ist (so BAG, Urteil vom 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 26, NZA 2019, 1411, 1414).
  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19

    Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter

    Auszug aus LAG Sachsen, 22.11.2022 - 3 Sa 441/21
    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinn verstanden, geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderen Interpretation vor (vgl. BAG, Urteil vom 30.03.2022 - 10 AZR 419/19 - Rn. 39/40, m.w.N., NZA 2022, 1126, 1129).
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